Allgemeine Tipps und Informationen rund ums Tier

Tödliche Gefahr für alle Hunde !!!!
Achtung Rizinusdünger!!!!!

Viele Hunde liegen schon mit schwersten Vergiftungen beim Tierarzt. Sie haben Rizinusschrot gefressen.
Rizinusdünger ist zwar Biodünger, ist aber für Hunde hochgiftig!!! Sieht ein bisschen aus wie Hühnermist, oder Häckselware, so kleine bräunliche Pellets.

Offenbar schmeckt das Zeug für Hunde sehr gut, in grösseren Mengen gefressen ist es tödlich.
http://www.dogforum.de/achtung-rizinusdunger-t164410.html
 

ZECKEN

... so überflüssig wie ein Kropf, finden sie noch nicht einmal in der Nahrungskette Verwendung. Man könnte den Eindruck gewinnen, sie seien nur auf der Erde um Mensch und Tier zu plagen. Aber nicht nur das, sie können auch noch gefährliche Krankheiten übertragen!!


Nur zum Teil können wir uns und unsere Hunde mit einer Impfung schützen. Das Haupt-Augenmerk sollte aber darauf liegen, uns diese Plagegeister ’vom Hals’ und unseren Tieren ’vom Pelz’ zu halten.


Wir Menschen sollten uns in den besonders kritischen Monaten (März  - Oktober) am Abend gründlich absuchen und die Kleidung gut ausschütteln. Unsere Haustiere müssen wir entweder auch täglich ’absuchen’ (unter Zuhilfenahme eines fein gezackten Kammes), oder sie prophylaktisch schützen. Da gibt es vielerlei Möglichkeiten,  z. B.  chemische Keulen, wie Spot-On-Präparate, Sprays sowie Halsbänder, die über einen längeren Zeitraum ihre Anti-Zecken-Wirkung abgeben (von 4 Wochen bis 6 Monaten) – allerdings nur mit Bedacht und nach Rücksprache mit dem Tierarzt angewendet werden sollten!!


Alternativ dazu gibt es gesundheitlich unbedenkliche Mittel, die aber – je nach Wahl – in kürzeren Abständen aufgetragen bzw. eingenommen werden müssen. Da käme infrage das Einreiben oder Aufsprühen von bestimmten Ölen, wie Kokos, oder das Waschen des Tieres mit den vor Zecken schützenden Niemöl-Shampoos, die tägliche Einnahme von Bierhefe, um nur einiges aufzuzählen. Manche Tierhalter schwören auch auf eine Bernsteinketten oder energetische Anhänger fürs Halsband.


Gerade Katzen kommen oft mit der chemischen Behandlung nicht zurecht.


Was es auch immer sein soll, muss jeder Tierbesitzer selbst entscheiden, jedes hat seine Vor- und Nachteile. Gewisse Empfindlichkeiten eines jeden Tieres sollten berücksichtigt werden.


Sollte sich aber trotz aller schützenden Maßnahmen eine Zecke festbeißen, so ist es wichtig, sie so frühzeitig wie möglich und so sicher wie nötig zu entfernen, da sie sowohl ’unter Stress’, d. h. Manipulation oder schon nach 24 Stunden  ihren möglicherweise infizierten Speichel in die Blutbahn abgibt. Die Zecke vorher mit Öl, Nagellack, Klebstoff, Zahnpasta oder Alkohol zu betäuben, könnte das Infektionsrisiko erhöhen.


Was in keinem Haushalt fehlen darf ist ein gewisser Vorrat an Zeckenzangen bzw. Zeckenhaken, da auch diese nach häufiger Benutzung ein schnelles Greifen und Herausziehen nicht mehr gewährleisten.


Die TIERHILFE FRANKEN wünscht Ihnen und Ihren Lieblingen eine möglichst zeckenfreie Saison



Abstand gewünscht: Initiative Gelber Hund



Der "Gelbe Hund" ist eine Initiative von Hundehaltern, deren Vierbeiner bei Begegnungen mit anderen Hunden oder Menschen einen größeren Abstand benötigen als andere.


Es muss keine gelbe Schleife sein, es kann sich hier auch um ein gelbes Band oder ein gelbes Tuch handeln, welches an Leine oder Halsband befestigt wird. Dieses "Zeichen" soll deutlich machen, dass der betreffende Hund keinen näheren Kontakt wünscht.


Die Initiative "Gelber Hund" wurde letztes Jahr in Schweden ins Leben gerufen und findet mittlerweile auch in anderen Ländern sowie hierzulande seine Anhänger.


Hunde, welche dieses gelbe Zeichen tragen, könnten sich z. B. in der Ausbildung zum Therapiehund befinden, krank, frisch operiert oder einfach alt sein. Eine solche gelbe Schleife kann auch signalisieren, dass es sich um eine läufige Hündin handelt oder auch um einen Hund einer Tierschutzorganisation, der noch Angst vor seiner neuen Umgebung hat oder er befindet sich ganz einfach im täglichen Training.


Wie mannigfaltig diese Gründe auch sein mögen: Die gelbe Markierung dient jedenfalls nicht der Kennzeichnung aggressiver Hunde.


Wer also solch einen "gelben" Hund trifft, möge ihm bitte etwas mehr Abstand gewähren und sich im nicht nähern.


Bitte helfen Sie uns, diese Initiative weiter bekannt zu machen. Der Gelbe Hund und wir danken für Ihre Unterstützung.


BGH kippt Verbotsklausel in Mietverträgen

Ein höchstrichterliches Urteil, das die meisten Tierhalter freuen dürfte: Der Bundesgerichtshof, das oberste Zivilgericht, hat heute entschieden, dass das bisher gültige allgemeine Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam ist (Urteil vom 20.03.2013, Az VIII ZR 168/12)! Bisher galt, dass nur die Kleintierhaltung in Mietwohnungen nicht verboten werden kann.

Das Gericht argumentierte, dass es sich bei dieser Klausel in vorformulierten Mietverträgen um eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handele. Da ein solch generelles Verbot ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall und die Interessen des Mieters gelte, sei ein Mieter hierdurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Ob die Hunde- und Katzenhaltung jedoch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehöre, müsse im Einzelfall abgewogen werden und dürfe nicht pauschal verboten werden.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Unwirksamkeit der Verbotsklausel jedoch nicht automatisch bedeute, dass die Hunde- und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In der Konsequenz muss in jedem Einzelfall die gebotene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter, der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. "Tiere gewinnen in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Das Urteil trägt dieser Entwicklung Rechnung und ist daher ein absolut begrüßenswerter Schritt", kommentiert Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO die heutige höchstrichterliche Entscheidung.

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Warme Hundemäntel bei der Tierhilfe Franken e. V.

maßangefertigt, aus hochwertigem Lodenstoff, Cord oder aus wasserabweisenden Materialien, in verschiedenen Farben und Mustern

 
Baxter, der vor kurzem von der Tierhilfe Franken vermittelt wurde, macht mit seinem neuen Frauchen gerade Anprobe und wird für den Winter eingekleidet.
Wenn Sie auch für Ihren Liebling einen maßgefertigten Mantel haben möchten, kontaktieren Sie:
Frau Brigitte Seufert, Telefon: 0911 - 7540438


Bei kurzhaarigen Hunden, bei alten Hunden und auch bei Hunden aus südlichen Ländern, bei längeren Wanderungen oder wenn der Hund länger im Auto warten muss, ist ein warmer Mantel keine übertriebene Tierliebe, sondern eine Hilfe.






Catwalk


Ein Catwalk, den Sie hier auf den Fotos sehen, ist eine gute Hilfestellung für das Aneinandergewöhnen von Katzen und Hund.







Gerichtsverhandlung in Gera:
US-Armee darf Tiere nicht verstümmeln

Am 2. Oktober 2012 verhandelte das Verwaltungsgericht Gera die Klage der US-Armee, die in Thüringen militärische Tierversuche an lebenden Tieren durchführen wollte. Schweinen und Ziegen sollen zur Nachahmung von Kriegsverletzungen Stich- und Schnittwunden beigebracht werden, um die Versorgung von Wunden zu üben, so die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche. Bereits im Oktober 2010 hatte die US-Armee die Durchführung dieser Versuche beantragt. Das für die Genehmigung zuständige Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit lehnte den Antrag jedoch ab. Die US-Armee klagte.

Im Rahmen der Verhandlung wurden drei Sachverständige hinzugezogen, die zur Klärung der Frage beitragen sollten, ob das Training an lebenden Tieren erforderlich ist, um Soldaten für den Kriegseinsatz zu schulen. Wie ein Gerichtssprecher der Ärztevereinigung mitteilte, sind die Experten der Auffassung, dass die Qualität der Dummies so realitätsgerecht sei, dass man nicht auf Tiere zurückgreifen müsse. Das Gericht machte deutlich, dass es den Gutachtern folgen würde, woraufhin das US-Militär seine Klage zurückzog. Die Untersagensverfügung der Genehmigungsbehörde ist damit rechtskräftig und die geplanten Militärtierversuche dürfen nicht durchgeführt werden.


Zunächst hatte die US-Armee in Deutschland vor, auf dem Truppenübungsplatz in Grafenwöhr in der Oberpfalz Tieren mit Messern schwere Verletzungen zuzufügen, um diese dann zu Übungszwecken im Rahmen der Sanitätsausbildung zu behandeln. Der Verein Ärzte gegen Tierversuche und andere Tierrechtsverbände hatten zu Protesten aufgerufen, um die Öffentlichkeit über das grausame Vorhaben, das unter strengster Geheimhaltung hätte stattfinden sollen, zu informieren. Die zuständige Behörde, die Regierung der Oberpfalz, verwehrte im Juli 2010 die Genehmigung, da die Experimente gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
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Niederlage für Tierschützer:
Stierkämpfe in Südfrankreich bleiben erlaubt

Der Stierkampf ist ein grausiges Schauspiel mit langer Tradition. Egal ob in Südeuropa oder Lateinamerika - die Bilder gleichen sich: In einer Arena schaut sich das Publikum an, wie Stiere in einem blutigen Spektakel getötet werden. In Südfrankreich gab es nun die Chance, diese Tierquälerei endlich gesetzlich zu verbieten. Tierschützer hatten Verfassungsbeschwerde gegen eine gesetzliche Ausnahmeklausel für Stierkämpfe in bestimmten französischen Regionen eingelegt. Doch das französische Verfassungsgericht hat die Beschwerde vor wenigen Tagen abgewiesen und die Ausnahmeregelung als „präzise, sachlich und vernünftig“ bezeichnet. Sie bestätigten damit Stierkampf-Befürworter in Frankreich, die sich auf kulturelle, historische und wirtschaftliche Gründe berufen, die ihrer Meinung nach die Kämpfe nach wie vor legitimierten. Nicht zuletzt besuchen auch viele Touristen die sogenannten Corridas.
Trotz dieser Niederlage gibt es aber auch Lichtblicke: In einigen Ländern mit langer Stierkampf-Tradition nimmt die Zahl der Interessierten ab. So mussten schon zahlreiche spanische Städte Arenen wegen drastisch sinkender Zuschauerzahlen schließen. Zudem verzichten immer mehr Fernsehsender auf die Übertragung dieser Tierquälerei. Zum anderen hatte das katalonische Parlament in Barcelona 2010 als erste Region auf dem spanischen Festland ein Verbot für tödliche Stierkämpfe beschlossen, das am 1. Januar 2012 in Kraft trat.

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Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung soll stärker überwacht werden

Am Mittwoch dieser Woche beschloss das Bundeskabinett, das bestehende Arzneimittelgesetz zu ändern. Laut Angaben der Tageszeitung "Die Welt" wurden im letzten Jahr 1734 Tonnen Antibiotika in der Massentierhaltung in Deutschland eingesetzt. Wie die EU-Kommission erklärte, sterben an den Folgen europaweit jährlich 25.000 Menschen. Denn der Verzehr von Fleisch, das überdurchschnittlich mit Antibiotika belastet ist, könne beim Menschen zu Resistenzen gegen Medikamente führen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz wies darauf hin, dass in der Massentierhaltung 40 Mal mehr Antibiotika zum Einsatz komme als in deutschen Krankenhäusern. Ziel der Gesetzesänderung ist eine stärkere Kontrolle auf Basis einer zentralen Datenbank, in welcher der Antibiotikaeinsatz von Tierärzten und Landwirten dokumentiert werden soll. Eine gesetzlich vorgeschriebene Reduktion des Antibiotikaeinsatzes zum Schutz der Menschen ist ebenfalls angedacht. Ob der Missbrauch von Antibiotika damit allerdings wirklich eingedämmt werden kann, bleibt offen.
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Tierschützer gewinnen vor Gericht:
Vermittlung von Auslandshunden ist kein Tierhandel

Tierschutzorganisationen, die Heimtiere aus dem Ausland nach Deutschland verbringen, um sie hier in ein neues Zuhause zu vermitteln, handeln nicht gewerbsmäßig und müssen demzufolge auch keine Genehmigung nach § 11 Abs. 1 Nr. 3b Tierschutzgesetz beantragen. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am 19.04.2012 entschieden. Das Gericht gab damit einem gemeinnützigen Tierschutzverein aus dem Landkreis Soltau-Fallingbostel recht, der sich gegen die Aufforderung des zuständigen Veterinäramtes zur Wehr setzte, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 TierSchG zu beantragen. Die Richter folgten der Auffassung der Tierschützer, dass mit der Rettung und Weitervermittlung von Hunden keine gewinnerzielende Absicht verfolgt werde. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass bei der Verbringung von Heimtieren aus dem Ausland durch gemeinnützige Tierschutzvereine keine Anzeigepflicht nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchVO) besteht.
Eine Berufung wurde nach Angaben des klagenden Vereines nicht zugelassen. Die schriftliche Begründung finden Sie, sobald sie vorliegt, auf der Internetseite des Internationalen Tierschutzvereins Grenzenlos e. V. (www.itvgrenzenlos.de)
Weitere Informationen zum Auslandstierschutz sowie das Rechtsgutachten „Die Verbringung von Hunden nach Deutschland - Tierschutz und gewerblicher Handel“ finden Sie unter www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer verstößt gegen Menschenrechte

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) stellt die Jagd auf Privatgrundstücken gegen den Willen der Eigentümer eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Grundstückseigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, dürfen nicht verpflichtet werden, die Jagdausübung auf ihrem Land zu dulden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Damit gab der Gerichtshof einem Grundstückseigentümer aus Baden-Württemberg recht, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, aber nach dem Bundesjagdgesetz automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft sein und die Jagd auf seinem Grundstück hinnehmen muss. Nach der deutschen Jagdgesetzgebung sind alle Eigentümer von nicht eingefriedeten Grundstücken unter einer Fläche von 75 Hektar hierzu verpflichtet, so auch der Kläger, der im Besitz von zwei einzelnen Grundstücken unter 75 Hektar ist.

Der Gerichtshof gelangte jedoch zu der Auffassung, „dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, obwohl sie diese aus Gewissensgründen ablehnen, Grundstückseigentümern eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt“ und folglich eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 vorliegt. Dabei folgte er früheren Urteilen, die die Situation in Frankreich und Luxemburg betrafen.

„Mit diesem Urteil können sich Grundstücksbesitzer gegen das Töten von Tieren auf ihrem Land zur Wehr setzen“, freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO über diese Entscheidung. „Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Jagdgesetzgebung umgehend dem Urteil des EGMR anzupassen.

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Heilsame Samtpfoten

Eine Katze, die schnurrt, kann sich nur wohlfühlen. Aber das Schnurren der Katzen ist mehr als nur der Ausdruck von Wohlbefinden, es wird auch in Stresssituationen angewendet. Schnurren beruhigt - und zwar nicht nur den Vierbeiner! Neueste Forschungen belegen, dass das Schnurren in einem für den Menschen wohltuenden Frequenzbereich liegt. Der Frequenzbereich dieses wohltuenden Brummtons liegt zwischen 25 bis 50 Hertz und hat auf uns Menschen eine entspannende Wirkung. Es soll den Blutdruck senken und Serotonin ausschütten. Menschen mit einer schnurrenden Katze im Arm fühlen sich einfach entspannter.

Aber das Schnurren ist nicht einfach nur ein Geräusch sondern habe auch heilsame Aspekte! Dr. Leo Brunnberg von der Poliklinik für kleine Haustiere an der Freien Universität Berlin Zehlendorf hat die möglichen Zusammenhänge untersucht. Während seiner Forschungen hat er festgestellt, dass der Schnurrton eine Vibration erzeugt, die sich auf die Knochen überträgt und sie in Bewegung bringt. "Die Vibrationen erhöhen die Knochendichte, und wir wissen, heute, dass verletzte Knochen besser zusammenwachsen, wenn man sie bewegt, etwa mit Ultraschall" so Leo Brunnberg.

Das Schnurren der Katze ist ihr Überlebensmechanismus, denn es ist ein sehr wirkungsvolles Mittel, Stress und Verletzungen unterstützend zu therapieren. Schnurren tut also Katze und Mensch gut, und wir fühlen uns rundum wohl. Katzen lehren uns, wie einfach es sein kann, sich wohlzufühlen und auf eine ganz besondere Art zu leben.

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Initiative"Stoppt die Hundesteuer!"

Nur Deutschland, Österreich und Namibia sehen Hunde als Luxusgut an und besteuern Vierbeiner aus diesem Grund. Zahlreiche Staaten wie England, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und Dänemark hingegen haben die Hundesteuer längst abgeschafft. Der Unmut gegen die umstrittene Sondersteuer wächst auch in Deutschland: Klagen gegen Hundesteuerbescheide nehmen sprunghaft zu. Ein Rechtsanwalt klagt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, weil die Hundesteuer seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. TASSO, das Lifestyle-Magazin für Hundefreunde DOGS, der Deutsche Tierschutzbund und der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) haben jetzt eine gemeinsame Initiative „Stoppt die Hundesteuer“ gestartet. Ziel ist es, mehr öffentliches Interesse für dieses Thema zu schaffen, über die Ungerechtigkeit der Abgabe aufzuklären und die Gerichte aufzufordern, sich mit der Angelegenheit zeitnah und umfassend auseinanderzusetzen.
Weitere Informationen zum Hintergrund dieser spannenden Initiative finden Sie auf www.dogs-magazin.deDort können Sie auch Ihre Stimme gegen die Hundesteuer abgeben.



Städte und Gemeinden müssen für Behandlungskosten eines Fundtieres aufkommen

Da es zwischen Tierärzten und Städten regelmäßig zu Streitigkeiten über die Erstattung der Tierarztkosten für ein Fundtier kommt, ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung. Das OVG hat dem Tierarzt Recht gegeben und die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt.
Passiert war Folgendes: Am späten Abend des 26.12.2007 wurde ein verletzter Kater von einem Passanten gefunden. Dieser klingelte bei den umliegenden Häusern, konnte den Eigentümer jedoch nicht ausfindig machen. Da beim örtlichen Tierschutzverein am 2. Weihnachtsabend niemand zu erreichen war, wandte er sich an die Polizei. Da die Beamten jedoch zu einem anderen Einsatz unterwegs waren und erst viel später hätten kommen können, brachte der Finder den Kater aufgrund schwerer Verletzungen zum notdiensthabenden Tierarzt. Der Tierarzt nahm eine Notoperation vor und behielt den Kater zur Pflege bis zur Vermittlung nach vier Monaten bei sich.
Der Tierarzt forderte sowohl den örtlichen Tierschutzverein als auch die Stadt mehrfach auf, die Rechnungen zu bezahlen und die Katze abzuholen. Da dies keinen Erfolg hatte, erhob der Tierarzt letztendlich Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen und gewann. Damit wollte die Stadt sich nicht zufrieden geben, legte Berufung beim OVG Lüneburg ein und verlor aber auch dort.
Die Stadt versuchte sich mit mehreren Argumenten von der Zahlungsverpflichtung zu befreien. So habe es sich um ein herrenloses Tier gehandelt, sie habe dem Tierarzt schließlich keinen Behandlungsauftrag erteilt, zudem seien die Kosten unverhältnismäßig hoch, so dass der Tierarzt den Kater daher hätte einschläfern müssen. Entscheidend in den Augen der Stadt war aber insbesondere, dass die Stadt seit längerem mit dem örtlichen Tierschutzverein einen Vertrag abgeschlossen habe, durch den der Verein u.a. für die Aufnahme und medizinische Versorgung von Fundtieren zuständig sei. Als Aufwandsentschädigung erhält der Verein einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 2.000,- €.
All diese Argumente ließen weder das Verwaltungsgericht Göttingen noch das OVG gelten. Insbesondere der bestehende Vertrag mit dem Tierschutzverein befreie die Stadt nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht aus dem Tierschutzgesetz, als zuständige Fundbehörde und damit als Betreuerin des Fundtieres, ein verletztes Fundtier medizinisch behandeln zu lassen.
Da das OVG keine Revision zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig und wird vielen Tierärzten hilfreich sein, ihre Kosten für die Behandlung von Fundtieren erstattet zu bekommen.


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Seit Anfang des Jahres verkauft das Duisburger Zoofachgeschäft Zajac Hundewelpen

Damit ist Zajac nach vielen Jahren wieder das erste Zoofachgeschäft in Deutschland, das Katzen- und Hundewelpen verkauft. 1991 hatten sich Mitgliedsbetriebe des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) in den Heidelberger Beschlüssen gemeinsam darauf geeinigt, dass der Handel von Hunden und Katzen über das Zoofachgeschäft nicht artgerecht sei.

Auch wenn der Geschäftsführer Norbert Zajac in der Öffentlichkeit beteuert, dass die Hunde gut versorgt werden, reißen die Proteste gegen ihn nicht ab.

Es gibt zu viele Fragen, die nicht zur Zufriedenheit von Tierfreunden beantwortet werden können: Woher bekommt Zajac seine Tiere? Was passiert mit Welpen, die nicht verkauft werden? Wer kümmert sich um die Sozialisation der jungen Hunde? Brauchen die Welpen nicht den Menschen als Bezugsperson?

Tierschutzorganisationen und Tierfreunde sehen im Verkauf durch Zajac außerdem die Gefahr für Nachahmer.

Wie steht der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)  zu dieser Entwicklung? TASSO Talk, das neue TV-Format, gibt Antworten. Zu Gast beim ersten TASSO Talk: Udo Kopernik, Pressesprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen:
www.tasso.net/Service/TASSO-TV


Die „Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel“ legt Umfrageergebnis vor - 50 Prozent der billig erworbenen Hunde sind ernsthaft krank

Hattersheim, 15.02.2012 (profact) - Der billige Welpe von dubiosen Händern, erweist sich nach wie vor als Risiko. Denn rund die Hälfte der als "Schnäppchen" erworbenen Hunde ist so krank, dass der Tierarzt helfen muss. Dabei entstehen Kosten von bis zu einigen Tausend Euro. Dies ist eines der Ergebnisse der aktuellen Umfrage unter Hundebesitzern, vorgelegt von der im Sommer 2011 ins Leben gerufenen "Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel". Gründungsmitglieder sind unter anderem der "Verband für das Deutsche Hundewesen" (VDH), die "Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V." (TVT), der "Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V." (bmt), sowie die Tierschutzorganisation TASSO e. V. Mit ihrem Expertenwissen unterstützen die Arbeitsgemeinschaft Dr. Barbara Schöning, Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz, und Anja Schimak, Doktorandin am "Institut für Tierhygiene und Öffentliches Veterinärwesen" in Leipzig.
„Unsere Umfrage unter 336 Hundebesitzern zeigt eindeutig, dass immer noch dringender Handlungsbedarf gegen den unseriösen Welpenhandel besteht“, sagt Philip McCreight von TASSO, Europas führender Tierschutzorganisation im Bereich Rückvermittlung entlaufener Haustiere. Ein ganz besonderer Dorn im Auge der Experten seien die über das Internet angebotenen Welpen. „51 Prozent der Befragten haben Online-Anzeigen als Auslöser für den Hundekauf angegeben“, so McCreight. Gekauft hätten die Befragten zu 40 Prozent bei mehr oder weniger seriös auftretenden Züchtern und zu 28 Prozent bei Welpenhändlern. Aus dem Tierschutz wären lediglich 11 Prozent übernommen worden.
Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, sieht in der Aufklärung die einzige Chance, dem Treiben des unseriösen Welpenhandels Einhalt zu gebieten: „Jeder Markt wird von der Nachfrage gesteuert. So lange es Menschen gibt, die sich von einem vermeintlichen Sonderangebot blenden lassen, so lange wird es unseriöse Händler geben.“ Wie McCreight erklärt, will die „Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel“ in den kommenden Monaten auf der Basis unwiderlegbarer Fakten verstärkt gegen den unseriösen Handel mit Welpen vorgehen. Dazu gehöre auch eine Doktorarbeit über den Zusammenhang von „Wühltischwelpen“ und typischen Hundekrankheiten. „Wir sprechen aber nicht nur Tierfreunde an“, sagt McCreight, „auch Volksvertreter und Meinungsbildner stehen auf unserer Agenda.“ Petra Zipp, Vorstandsvorsitzende des bmt, ergänzt: „Ein Hund ist kein Gebrauchsgegenstand, den man mal so nebenbei kauft und bei Nichtgefallen zurückgibt. Deshalb ist auch der Gesetzgeber gefordert, Maßnahmen zu Eindämmung des Welpenhandels einzuleiten.“ Dieser Meinung pflichten immerhin schon mehr als ein Viertel der Befragten bei: Sie fordern gesetzliche Schritte gegen den unseriösen Welpenhandel, sie sind für schärfere und bessere Kontrollen und plädieren für härtere Strafen.

http://www.tasso.net
http://www.vdh.de
http://www.bmt-tierschutz.de
http://www.tierschutz-tvt.de

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Warum die Registrierung auch für Wohnungskatzen so wichtig ist

„Heute Morgen ist unser Kater entlaufen. Er war noch nie draußen. Ich wollte auf die Terrasse, und weg war er." Eine offene Tür, ein unbeobachteter Moment oder ein Besuch beim Tierarzt,…es ist schnell passiert. Bei der Tierschutzorganisation TASSO häufen sich derartige Meldungen von verzweifelten Katzenbesitzern, deren Wohnungskatze plötzlich entlaufen ist. Die wenigsten sind registriert. Ihre Besitzer sehen darin keine Notwendigkeit. Im Zweifelsfall eine fatale Fehleinschätzung, wie Philip McCreight von TASSO aus langjähriger Erfahrung weiß: „Es ist ein Trugschluss, zu glauben, Katzen, die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, müssten nicht registriert werden.“
Entläuft eine Wohnungskatze ist das im Vergleich zum Freigänger sogar noch dramatischer. Der Stubentiger ist das völlig fremde und gefährliche Terrain außerhalb des Zuhauses nicht gewöhnt. Er hat keine Überlebensstrategien dafür entwickelt und kann Gefahren nicht einschätzen. Dazu kommt, dass viele Wohnungskatzen extrem scheu reagieren und mit der Situation in Freiheit total überfordert sind. "Sie verstecken sich, lassen sich nicht anlocken und können so verängstigt sein, dass sie den Weg nach Hause nicht mehr finden. Sollte das Tier doch von fremden Menschen gefunden werden, ist eine Zuordnung zum Besitzer ohne Registrierung fast unmöglich.", so McCreight weiter.
Es gibt viele Dinge, die man tun kann, wenn die Katze entlaufen ist: im Tierheim anrufen, Aushänge machen, bei Nachbarn, in Garagen und Schuppen suchen und vieles mehr. Eine kostenlose Registrierung bei TASSO jedoch bringt den Ausreißer häufiger zurück als jede andere Maßnahme.

Auch Wohnungskatzen sollten registriert sein. Deshalb bitten wir Sie: Empfehlen Sie Katzenhaltern die einfache, bequeme und natürlich kostenlose Registrierung unter www.tasso.net

Tödliche Massenunterhaltung
Zwei Rennpferde beim Galopprennen gestorben

Das englische Galopprennen Grand National in Aintree bei Liverpool gilt als das berühmteste und aus Tierschutzsicht umstrittenste Pferdehindernisrennen der Welt. Beim Rennen am Samstag sind wie in den vergangenen Jahren auch erneut zwei Pferde derart schwer gestürzt, dass sie aufgrund ihrer Verletzungen eingeschläfert werden mussten. Das Hindernis, das laut Angaben von Tierschützern schon 35 Pferden in den letzten Jahren den Tod gebracht hat, trägt den bezeichnenden Namen „Pferdefriedhof“. Tierschützer protestieren, doch die Organisatoren scheint es nicht zu interessieren. Das Hindernis ist deshalb so schwer, weil die Absprunghöhe vor dem Hindernis höher ist als nach dem Hindernis. Das sehen die Pferde allerdings erst, wenn sie über das Hindernis gesprungen sind, was dann meist zu spät ist. Die Verletzungsgefahr ist deshalb extrem hoch. 

Protestieren können Sie beim britischen Botschafter in Berlin, Simon McDonald: Wilhelmstraße 70 - 71 10117 Berlin, oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Internetseite der Botschaft.

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24. April: Internationaler Tag zur Abschaffung der Tierversuche

Fast 3 Millionen Tiere müssen jährlich allein in deutschen Labors im Rahmen von Tierversuchen leiden und sterben. In den letzten 10 Jahren hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt. Neben der Qual für die Tiere kommt ernüchternd hinzu, dass die Ergebnisse dieser  Versuche oftmals gar nicht auf den Menschen übertragbar sind. Die traurige Zahl von 58.000 Menschen, die jährlich trotzdem sterben, obwohl sie Medikamente erhalten, die im Tierversuch als sicher getestet wurden, stellt dies unter Beweis, so die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche.

Am 24. April wird weltweit der internationale Tag zur Abschaffung der Tierversuche begangen. Der Gedenktag wurde 1979 in Großbritannien ins Leben gerufen und geht auf den Geburtstag von Lord Hugh Dowding zurück, der sich im britischen Oberhaus für den Tierschutz stark machte.

In diesem Zusammenhang lädt der Verein Ärzte gegen Tierversuche  am 28. April ab 11:00 Uhr zu einer Großverantaltung gegen Tierversuche in Bremen ein. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

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